Vortrag zum 180. Jahrestag der Synagogeneinweihung

Aus den Anfängen der Neuwieder Judengemeinde
und der Bau ihrer Synagoge

 

Vortrag gehalten am 180. Jahrestag der Synagogeneinweihung

von Josef Geisel 1928

 

„In einer der abgelegensten Ecken unseres Städtchens, dazu noch ganz verdeckt durch davorstehende alte Häuschen steht der niedrige, aber massive, würfelförmige Bau unserer altehrwürdigen Synagoge, verunziert noch durch späteren unschönen und unpassenden Anbau. Keiner von unserer heutigen Generation wusste noch etwas über die Zeit des Baues. Da entdeckte ich in einer müßigen Stunde beim Durchblättern alter Gemeinde-Akten eine Notiz des vor ungefähr 40 Jahren verstorbenen früheren Vorstehers Ad o l f   R e i n a c h , wonach die Einweihung der Synagoge im August 1748, also vor nunmehr 180 Jahren, erfolgt sein sollte. Da aber niemand weder an ein Gedenken des 150. noch des 175. Einweihungstages sich erinnerte, so habe ich versucht, die Daten und die Geschichte unserer Gemeinde und unserer Synagoge festzustellen.

Durch das Entgegenkommen Sr. Durchlaucht des Fürsten zu Wied, für das ich nicht unterlassen will, auch an dieser Stelle nochmals meinen verbindlichsten Dank auszusprechen, wurde ich nun in die Lage versetzt, die diesbezüglichen Akten aus den fürstlichen Archiven, soweit solche noch vorhanden waren, durchzusehen. Dabei habe ich gerade über den Bau der „Juden-Schul", wie es damals hieß, manches sehr Interessante lesen können, von dem ich heute einiges berichten will.

Aus den Anfängen der Neuwieder Judengemeinde
und der Bau ihrer Synagoge

 

Vortrag gehalten am 180. Jahrestag der Synagogeneinweihung

von Josef Geisel 1928

 

„In einer der abgelegensten Ecken unseres Städtchens, dazu noch ganz verdeckt durch davorstehende alte Häuschen steht der niedrige, aber massive, würfelförmige Bau unserer altehrwürdigen Synagoge, verunziert noch durch späteren unschönen und unpassenden Anbau. Keiner von unserer heutigen Generation wusste noch etwas über die Zeit des Baues. Da entdeckte ich in einer müßigen Stunde beim Durchblättern alter Gemeinde-Akten eine Notiz des vor ungefähr 40 Jahren verstorbenen früheren Vorstehers Ad o l f   R e i n a c h , wonach die Einweihung der Synagoge im August 1748, also vor nunmehr 180 Jahren, erfolgt sein sollte. Da aber niemand weder an ein Gedenken des 150. noch des 175. Einweihungstages sich erinnerte, so habe ich versucht, die Daten und die Geschichte unserer Gemeinde und unserer Synagoge festzustellen.

Durch das Entgegenkommen Sr. Durchlaucht des Fürsten zu Wied, für das ich nicht unterlassen will, auch an dieser Stelle nochmals meinen verbindlichsten Dank auszusprechen, wurde ich nun in die Lage versetzt, die diesbezüglichen Akten aus den fürstlichen Archiven, soweit solche noch vorhanden waren, durchzusehen. Dabei habe ich gerade über den Bau der „Juden-Schul", wie es damals hieß, manches sehr Interessante lesen können, von dem ich heute einiges berichten will.

Die Geschichte der deutschen Juden

Da jedoch die politischen Verhältnisse der Juden in damaliger Zeit unendlich verschieden von den heutigen waren, so halte ich es für angebracht, zunächst einmal einen kurzen Überblick über die Geschichte der deutschen Juden überhaupt zu geben, wodurch vielleicht manches Geschehen beim Bau der Synagoge erklärlicher wird.

In Deutschland befanden sich Juden in den Rheinstädten schon vor dem 5. Jahrhundert, im 10. in Sachsen und Böhmen, im 11. in Franken, Schwaben und in Österreich, besonders in Wien. Ihre Lage war in diesen Ländern zwar unsicher, indem sie, namentlich im Anfange, ganz der Willkür der landschaftlichen kleinen Feudalherren preisgegeben waren, die ihnen, abgesehen von gelegentlichen Ausplünderungen, lästige Abgaben der verschiedensten Art auferlegten, unter denen besonders, der an jeder neuen Landesgrenze zu zahlende Leibzoll (eine Steuer zur Sicherung ihres Lebens und ihres Eigentums) sehr drückend war.

Aber mit der Zeit entwickelte sich aus dem Schutz, den der Kaiser den Juden insgemein zusicherte, das Verhältnis der sogenannten "Kammerknechtschaft". Die Juden galten als Eigentum des Kaisers, der ihnen nunmehr die kleinen Blutsauger fernhielt, um selbst etwas an ihnen zu haben. Freilich, wenn die Kaiser selbst in Geldnot gerieten, dann hatten die Juden, außer dem so genannten goldenen Opferpfennig (etwa 1 Gulden pro Kopf) manches nebenbei an sie zu zahlen. Immerhin war, trotz solcher Bedrückung, die Lage der Juden in den christlichen Ländern günstig und ihre Behandlung menschenwürdig.

Dies änderte sich jedoch mit dem Beginn der Kreuzzüge. Bei der Bildungsstufe der damaligen Zeit konnte es der pfäffischen Hetzerei nicht schwer fallen, den Fanatismus der Massen zu brutalen Ausbrüchen zu treiben. Ab der Geburtsstätte der Kreuzzüge in Frankreich entzündete sich auch zuerst das Feuer der Judenverfolgungen. Im Jahre 1181 wurden sie, nach vorheriger gründlicher Ausplünderung, aus Frankreich ausgewiesen. Man musste sie jedoch im Jahre 1198 wieder zurückrufen, weil man ihre Unentbehrlichkeit einsah. Aber der Fanatismus ruhte nicht. Die Flamme des Religionshasses züngelte alsdann nach Deutschland hinüber. Der erste Kreuzzug begann hier mit zahlreichen Judenmetzeleien. Etwa 80 große Judengemeinden wurden gänzlich ausgerottet. Nur hier und da vermochte Kaiser Konrad seine "Judenknechte" zu schützen. Die herumziehenden Flagellanten (Geißelbrüder) steigerten den Judenhass ins Ungeheure. Trotzdem sah man sich aus denselben Gründen wie in Frankreich (sie waren eben unentbehrlich) genötigt, die Juden wieder zurückzurufen und hier wie dort kamen sie auch hier immer wieder. Der Erhaltungstrieb und der alte Erwerbssinn waren zu mächtig, sie überwanden die Scheu selbst vor den furchtbarsten Gefahren und Leiden. Und so erfolgten bald, namentlich in rheinischen und fränkischen Gegenden, wieder neue Ansiedelungen.

Doch mancherlei Beschränkungen mussten die Juden von jetzt ab dauernd ertragen. Man wies ihnen abgesonderte Quartiere (Ghettos) in den Städten an, sie mussten eine besondere Tracht oder gewisse Abzeichen anlegen. (Gelben Fleck auf dem Oberrock, Judenhut, Bartzwang, grauen Schleier für die Frauen u.dergl.) In allen Dingen wurde ihnen das Brandmal des Verabscheuungswürdigen aufgeprägt. Ihre Beschäftigung sollte nur der Handel sein.

Seit dem 16. Jahrhundert gewährt nun das Los der Juden ein wechselndes Bild .Von Ehre und Bürgertum, Grundbesitz und Zünften, selbst von vielen Handelszweigen ausgeschlossen, stets von harten Gesetzen gehemmt, erkauften sie ihre Existenz mit erniedrigenden, unter mehr als 60 Benennungen ihnen auferlegten Abgaben. In mehreren Orten wurden sie gar nicht geduldet, aus anderen vertrieben. Nur hier und da erhielten sie einige Vergünstigungen.

Die Situation der Juden in Neuwied

So ungefähr waren Lage und Stellung der Juden in Deutschland, als der Reichsgraf Friedrich zu Wied im Jahre 1653 an Stelle des untergegangenen Dorfes Langendorf die Stadt Neuwied erbaute. Die Stadt umfasste damals nur den Teil von der Schloßstrasse bis zur Friedrichstrasse. Das Herrnhuterviertel ist erst später, im Jahre 1750, also nach dem Bau der Synagoge, errichtet worden.

Durch die rühmlichst bekannte religiöse Toleranz des Reichsgrafen Friedrich zu Wied, der allen Bekenntnissen ihre freie Ausübung gestattete, der Steuervorteile und sonstige Freiheiten gewährte, entstanden reformierte, lutherische, katholische, Herrnhuter- und Mennoniten-Gemeinden in dem dadurch schnell aufblühenden Städtchen.

Ob aber auch schon bei der Gründung der Stadt eine Judengemeinde entstand, konnte ich leider nicht feststellen. Es ist aber nicht anzunehmen. Ich fand im Anhange des Einwohner-Verzeichnisses von Neuwied vom Jahre 1699 auch ein Verzeichnis der damaligen „Gräflichen Juden" von Neuwied, welches nur 10 Namen aufweist. Also 46 Jahre nach Gründung der Stadt waren nur 10 Juden resp .10 jüdische Familien in Neuwied ansässig. Ein anderes Einwohner-Verzeichnis von Neuwied stammt aus dem Jahre 1734 und enthält die Namen von 19 Juden. (Dies also 81 Jahre nach Gründung der Stadt.)

Die·jüdische Gemeinde hat sich aber seitdem schneller vergrößert, da auch die Juden des Dorfes Heddesdorf zum Bau der Synagoge hinzugezogen wurden. Die 1748 fertig gestellte Synagoge wies bereits 42 Männersitze und die entsprechende Anzahl Frauensitze auf. Aber auch in den übrigen Teilen der Grafschaft Wied müssen damals schon ganz ansehnliche jüdische Niederlassungen bestanden haben, sowohl an der Lahn als auch auf dem Westerwald. In den Akten des Wiedschen Archives befindet sich nun eine vom 3.Februar 1740 datierte Proklamation von Karl, dem König beider Sizilien. Es ist dies der Infant Karl von Spanien, dem im Wiener Frieden im Jahre 1738 das Königreich der beiden Sizilien mit der Hauptstadt Neapel zugefallen war, als sogenannte „secundo genitur". Dieser und sein bekannter Minister Tenucci sollen, wie die Geschichte erzählt, sehr viel zum Wohle ihres Landes getan haben. Diese in deutscher Sprache geschriebene Proklamation umfasst fast 20 Druckseiten und beginnt:

„Von Gottes Gnaden Carl, König derer beeden Sicilien und Jerusalem p.p.Jnfant von Spanien, Hertzog von Parma,Piacensa, Castro pp.Groß-Erb-Prinz von Toscana, Thun hiermit durch ein offenbares Edikt oder Proklama. kundbahr, daß wir der jüdischen Nation einen Salvum Conduktum oder sicheres freyes Geleyd gnädigst verliehen, krafft dessen einem jeden ihrer Nation in unsere Reichen beeder Sicilien und zugehörige Landen frey zu kommen, sich darinnen zu etablieren, auch häuslich niederzulassen, erlaubt seyn soll.“ usw.

In dieser Proklamation war den Juden alle möglichen, in Deutschland bisher unbekannten Vergünstigungen versprochen worden. Ob und wie viele Juden von diesem, für die damalige Zeit, ganz außerordentlich günstigem Angebote Gebrauch gemacht haben, kann ich leider nicht sagen. Jedenfalls aber scheint diese Proklamation das allergrößte Interesse des Grafen Alexander zu Wied erregt zu haben und scheint auch viel dazu beigetragen zu haben, dass der Graf nunmehr den Bau einer Synagoge und die Herstellung eines geordneten Gemeindewesens mit aller Macht betrieb.

Vorgeschichte und Probleme des Synagogenbaus in Neuwied - Gemeindeordnung

Denn schon wenige Monate nach dem Erscheinen dieser Proklamation, am 10.Juli 1740, dekretierte der Reichsgraf Alexander, dass er in die zum Bau einer Synagoge zu veranstaltende Collekte einzuzeichnen wünsche : ''2 Max d'or, 200 Karren Stein, 100 Karren Sand und 10 Stämme Holz". Am 23. Juni desselben Jahres wird durch ein Dekret des Grafen dem Hoffaktor Sussmann, dem Hoflieferanten Alexander Benjamin, und dem Schutzjuden Israel bei 100 Dukaten Strafe anbefohlen, die sämtliche Judenschaftt zusammenkommen zu lassen und dahin zu führen, dass 2 Collektoren ausgemacht werden. Eine eigenhändige Randbemerkung des Grafen auf diesem Edikt lautet wörtlich: "Und sollen 2000 Rthlr., welche ich dazu schießen will, mit 10 pro 100 verinteressieren."

Von Interesse sind auch einige Sätze aus einem Gutachten zu dieser Angelegenheit, das ein Herr von O. (anscheinend ein Rat oder Minister) abgegeben hat, die ich hier wörtlich wiedergeben will: "… gnädigste Herrschaft bekommen dadurch eine mächtige Ruthe in die Hände, die Juden zu züchtigen, wenn dieselben im Falle der Noth nicht Geld herbeischaffen wollen." Ein Nachsatz zu· diesem Gutachten lautete: "Nach meinem Begriff sind die Juden ein Schatz für die gnädigste Herrschaft, welcher, wenn er recht administrieret wird , beständig abwerfen muss, wozu der Vorsteher ein Vieles thun und lassen kann“

Als Bauplatz wurde ein Grundstück, genannt der" Zweiffelshof", angewiesen. Bevor jedoch gebaut werden konnte, musste zunächst eine Gemeinde–Ordnung resp. Gemeinde-Verwaltung geschaffen werden. Es scheint dies aber keine einfache Sache gewesen zu sein. Ein Bericht vom 23. November 1740 lautete: "Auf erhaltenen gnädigsten Befehl vom 17. Juni ist die hiesige und Heddesdorfer Judenschaft zusammen getreten und haben die Hoffaktores und Lieferanten Sussmann, Michels und Alexander Benjamin zu ihren Vorstehern erwählt."

Die Collekte für den Neubau wurde nun in Gang gesetzt, aber am 1. Mai 1742 beschweren sich 12 Schutzjuden, dass die Collektengelder nicht richtig eingehen resp. verrechnet werden. Darauf erfolgte am 3.Mai ein Befehl des Grafen Fr. Alexander an die Judenschaft, der lautet: "Weilen öfters wegen der neuen Judenschul angegangen wurde, sollte, um der Sache ein Ende zu machen, gesammten Juden, Mann bei Mann, bei Strafe (im Text einige Worte unleserlich) ob sie entweder die Brandwein-Brennerei dazu haben wollen und mit 10 pro 100 verinteressieren oder dieses Jahr noch bauen wollen?" Der ausführende Rath (Leigebe hieß er) gibt diesen Befehl zurück und schreibt: „Bevor vorstehender gnädigster Befehl expedieret werden soll, so frage unterthänigst an , ob nicht statt der Brandwein-Brennerei die Goldstickerei zu benennen sei?" worauf der Graf kurz antwortete: „Die Brennerei ist mir lieber."

Inzwischen waren aus dem Erlös der Collekte 106 Rthlr. 26 1/2 Albus zusammengekommen. Zu dieser Zeit fungierte als Rabbiner ein Lazarus Salomon aus Ober-Ungarn, der sich aber anscheinend mit dem neu gewählten Vorstande nicht gut vertrug und der auch den Bau anscheinend zu verzögern wusste. Auch sonst gab es Unfrieden. Am 18. Dez. 1743 erschienen 2 Dekrete des Grafen, die von Interesse sind. Sie lauten:

„1. Dem Jud Samuel Nathan wird, weil er das ihm per De kretum gnädigst aufgetragene Vorsänger- und Schächter-Amt ohne unser Vorwissen und Erlaubniß dem vorhin kassierten Juden Fränkel wieder verkauft hat, 5 Rthlr. Strafe angesetzt.

  1. Juden-Rabbiner und Vorsteher haben zu berrichten, ob aus dem vor Neuwied zu Ende der Juden-Gasse (!) liegenden Herrschafts-Haus die längst verlangte Juden-Schul gemacht werden könnte, besonders und bis dahin besagte Judenschaft im Stande ist, die neue Schul auf dem dazu genannten Platz zu bauen."

Am 26. Mai 1744 wurde von der "gräflichen Regierung angeordnet: "Auf Illustrissimi Specialiter gnädigsten Befehl, wird denen hiesigen Vorstehern der Judenschaft ernstlich und bei strenger Ahndung anbefohlen, den von ihnen erbetenen und gnädigst erlaubten Juden-Schul-Bau sogleich anzufangen und damit zu continuieren, damit gedachter Bau wenigstens diesen Sommer in Dach und Fach gestellt werde, wiedrigenfalls dieselben mit schwerer Strafe belegt werden sollen."

Interessant ist auch eine Verfügung des Reichsgrafen vom 26. September 1744, welche lautet:

  1. "Kein Bürger soll fürderhin einem Juden eine Wohnung verlehnen ohne specialiter schriftliche Erlaubniß."
  2. "Kein Jude soll dergleichen lehnen, noch ein ihm zugefallenes Haus, außer dem Juden-Quartier, beziehen, ohne specialiter Erlaubniß.“

Aus diesen Edikten der reichsgräflichen Regierung geht nun unzweifelhaft hervor, dass zu dieser Zeit auch in Neuwied, wie in anderen deutschen Städten, eine Judengasse (Ghetto) bestanden hat. Aus den Worten "vor Neuwied am Ende der Judengasse" schließe ich, dass diese Judengasse die jetzige Feldkircherstrasse, von der Schloßstrasse anfangend, gewesen sein muss. In dieser Ecke der Stadt waren auch vor noch nicht allzulanger Zeit verschiedene Häuser im jüdischen Besitze.

Aber noch immer wollte der Bau der Juden-Schul nicht vorangehen. Schließlich wurde am 8. Februar 1744, nach dem Vorbilde der sogen. "Mannheimer Verfassung eine Geschäftsordnung für die jüdischen Vorsteher erlassen. Vorstand wurde Samuel Wolf und als sogenannte Deputierte werden Meyer & Moses genannt. Die Pflichten und Rechte dieses Vorstandes wurden durch ein Edikt, datiert vom 8. Februar 1744, wie folgt geregelt:

„1. Die jüdische Gemeinde so·oft als nötig zusammen berufen zu laßen.

  1. zu ein und andrer Verrichtungen Deputierte anzuordnen.
  2. bei der Versammlung zu proponieren, die Steuern colligieren, und den Schluß publicieren.
  3. Bis 20 Rhtlr. zu strafen.
  4. In kleinen Bann rufen zu lassen und
  5. in großen Bann rufen zu lassen,
  6. bei Verlesung der Thora -- (Rest des Satzes unleserlich)
  7. Was zur jüdisch Gemeinde erfordert, anzuordnen.
  8. Was derselbe zum Besten der Gemeinde aufwendet, soll ihnen von derselben erstattet, auch
  9. die Repartition durch ihnen regulieret werden, und
  10. bis 50 Fl. jährlich soll er für die Jüdisch-Gemeinde aufwenden mögen, ohne dass er gehalten, solches zu verrechnen, ein Mehreres aber
  11. ist er an die Judenschafts-Einnehmer zu verrechnen gehalten.
  12. (War mir nicht leserlich und verständlich)
  13. Wann künftig ein fremder Jud sich anhero in Schutz begebet, derselbe gehalten sein soll, sich mit der Judenschafts-Gemeinde wegen Rabbiner, Vorsänger und sonstige Gemeinde-Ausgaben abzufinden und dahero die Vorsteher sich mit selbigem pro Quantitate vergleichen mögen.
  14. Bei freigewordenem Sterbefall die Verlassenschaft zu obsignieren, zu inventarisieren und das Vermögen zu separieren, auch die Wittibe wegen ihr zugebrachtes, gestellter Sache nach, zu befriedigen.
  15. Den Vorsteher ist zu erlauben, wenn sie einige Soldaten nötig hätten, um Renitente zu Gebühr anzuweisen, solche von der Schloßwacht berufen zu lassen und sowohl dahier, als auf dem Lande anzusetzen, mit dem Vorbehalt, falls sothane Soldaten währender Zeit desertieren sollten, dass die Judenschaft dahier nicht haften solle.“

Aber immer noch fing der Bau nicht an, denn am 26 .Mai 1744 erging der bereits oben citierte Erlaß "Auf Illustrissimi Befehl u.s.w."

Und wieder vergingen 2 Jahre und immer stand der Bau noch nicht. Am 28 .März 1746 erschien ein neues Dekret des Reichsgrafen Alexander, welches lautete: "Der gesammten gräflichen Judenschaft wird Special-Befehl zu Folge die Fortsetzung des Baues befohlen, bei 100 Rhtlr. Strafe."

Aber auch jetzt konnte der Bau noch nicht fertig gestellt werden, denn inzwischen war ein großes Malheur passiert; der Zimmermeister Härig hatte das Bauholz für die Juden-Schul inzwischen anderweitig verwendet. Das bezgl. Edikt vom 20. Juli 1746 lautet: " Ad instantiam der gesammt-Judenschaft dahier, wird dem Zimmermeister Härig special gnädigstem Befehl zufolge, bei erhöhter Strafe nochmals und allen Ernstes anbefohlen, den Juden-Schul-Neubau binnen 14 Tagen contraktmäßig fertig zu stellen, wie denn auch die hochgräfliche Rentkammer das für die Herzog Arenbergische Rentei verbrauchtes und der Judenschaft zustehendes Bauholz zu restituieren hat."

Aber wieder verging über 1 Jahr und der Bau war immer noch [nicht] fertig. Ein neues Unglück war inzwischen geschehen. Diebe hatten nämlich das ganze Synagogen-Silber-Geschirr gestohlen. Am 18. Juli 1747 wurde abermals dem Juden Vorsteher bei 100 Rhtlr. Strafe befohlen, diesen Sommer die Schul fertig zu machen. Aber auch im Jahre 1747 wurde der Bau noch nicht fertig.

Endlich im Juli 1748 war das schwere Werk soweit gediehen, dass man an die Sitzverteilung gehen konnte .Die Sitze wurden in 3 Klassen eingeteilt. Die erste Klasse kostete 20, die zweite Klasse 15 und die dritte Klasse 10 Rhtlr.. Auch scheinen Sitze teils auf Lebensdauer teils auf „erblich“ vergeben worden zu sein. Die auf „erblich“ vergebenen Sitze sind nun jedenfalls für die heutigen sogenannten „Eigensitze“ vorbildlich gewesen.

Es begann nunmehr ein Kampf um den Platz No. 1 und über die Reihenfolge der anderen, bis ein Dekret des Reichsgrafen eine vorläufige Entscheidung dahin fällte, dass die Reihenfolge der Plätze nach dem zu zahlenden Matrikul (Beitrag oder Umlage) erfolgen soll. Diejenigen Juden, die eigene Häuser·haben, sollen einen Vorrang genießen. Auch soll ihnen frei gestellt werden, wenn sie einen höheren Platz haben wollen, freiwillig höhere Steuern zu zahlen. Aus dieser gräflichen Bestimmung scheint mir auch die heutige Sitte der Sitzpacht-Auktion entstanden zu sein.

Fortgesetzte Probleme trotz der Einweihung 1748

Der Streit um die Plätze aber war damit immer noch nicht beendet, trotzdem die Synagoge bereits am 13 .August 1748 in Benutzung genommen und eingeweiht worden war. In einem Dekret vom 15. August entschied der Reichsgraf auf eine Beschwerde des Schutz-Juden Hertz: "Der den höchsten Anschlag giebt, soll oben sitzen und wird dem Herz freigestellt, höhere Matrikul zu übernehmen." Am 21. August befahl der Reichsgraf, dass jeder seinen bereits ihm verkauften oder angewiesenen Platz einstweilen „zu vereinnehmen" habe, bei Androhung hoher Strafe keine Unruhe zu machen und werde spätere hochgräfliche Entscheidung folgen. Der hochgräfliche Oberamtmann von Hachenberg wurde nun zu den Juden geschickt, um die Sache zu untersuchen. Er erstatte folgenden Bericht:

"Gnädigstem Befehl zu Folge bin gestern in die Synagoge gangen und nach vielem reden, zureden, anhören und streiten dahin es for dienlich gefunden, dass dem Rabbiner ein aparter Sitz (laut beiliegender Zeichnung) gemacht und angewiesen werde, mithin also Abraham Wolff den ersten, Israel den zweiten behalten könne. Es betrifft demnach der ganze Streit die Weiber, welche neben der Abraham Wölffin sitzen wollen, des Israels Frau ist die älteste, außer des Rabbiners Frau. Da es platterdings kein Vergleich unter diesen erhitzten Leuten zu machen ist, muss durch einen Machtspruch dekretiert werden.“

Hierunter schrieb der Reichsgraf Alexander kurz und bündig seine Entscheidung: "Die Weiber wie die Männer". Beendet war aber mit diesem Befehl der Sitzplatz-Krieg, wie wir weiter unten sehen werden, immer noch nicht.

Inzwischen war, wie gesagt, die neue Juden-Schul am 13.August 1748 eingeweiht worden; ob und welche Feierlichkeiten von Seiten der jüdischen Gemeinde stattgefunden haben, konnte ich leider, trotz längerem Nachforschen, nicht ermitteln, da irgendwelche diesbezügliche Akten auch in unserem Synagogen-Archiv nicht aufzufinden waren. Dagegen befinden sich in den fürstlichen Archiven folgende Dokumente in hebräischer Sprache mit deutscher Uebersetzung. Das erste ist der Mi-scheberach, wie er heute noch lautet und der dem hochgräflichen Ehepaare gewidmet war. Das zweite aber ist ein Gebet resp. eine Ansprache des Rabbiners in hebräischer Sprache mit einer deutschen Uebersetzung. Gedruckt wurde sie sehr exakt in der hochgräflich wiedischen Hofbuchdruckerei des Balthasar Haupt. Diese Ansprache resp. Gebet lautet wörtlich wie folgt:

Einweihungsrede des Rabbiners Lazarus Salomon

 

"Unterthänigste und aufrichtigste Seufzer, womit vor dem grossen GOTT des hochgeborenen Reichsgrafen zu Wied, Friedrich Alexander und hochdesselben hochgräflichen Hauses Wohlfahrt auf das unterthänigste verlangt hochderselben unterthänigster Knecht L a z a r u s   S a l o m o n, Rabbiner in Neuwied.

Der allmächtige  G O T T  , welcher durch sein Wort Himmel und Erde geschaffen hat, welcher uns sein Gesetz gegeben, und unsere "Väter Abraham, Isaak und Jakob, Moses Aron, David und Salomon gesegnet hat, der lasse seinen reichen Segen auf den hochgeborenen und hochgepriesenen Reichs-Grafen zu Wied, F r i e d r i c h   A l e x a n d e r , unseren gnädigsten Herren, der da ist von großer Gnade und Barmherzigkeit, und uns mit seiner Güte immerdar erfreuet, in allem Ueberfluß herabtriefen! Er erhebe seine Herrlichkeit, wie die Herrlichkeit eines Olivenbaums. Er lasse ihn groß und sein Horn hoch erhöhet sein über alles, was hoch und erhaben ist! Er seie seine Hilfe und sein Schild, beschirme ihn benebst seine Frau Gemahlin, die hochgeborene und hochgelobte Reichsgräfin  K a r o l i n e , vor allem Uebel! Hochderselben und des hochgräflichen Hauses benebst dessen hohen Nachkömmlingen Wohlstand lasse er je länger je mehr in dero Leben blühen! Die feurigen Engel breiten ihr Lob aus! Der König aller Könige mache diese Großen der Erde durch seine Wohlthaten größer in Gnade und Barmherzigkeit! Er erweitere ihre Wege und setze ihren Jahren immerhin zu, auf dass endlich ihre Jahren in dero Regierung Hochdenselben möge Vergnügen und Feude seyn von Geschlecht zu Geschlecht. Es müssen ihre Feinde zu ihren Füßen fallen, wie die Feinde dem großen Alexander vor seinem Angesichte niederfielen! Alle ihre Tage müssen glückselig seyn, dass keine Klage nicht gehöret noch Verlust und Schade auf ihren Gassen, sondern nur Glückseligkeit in ihren Palästen und Wohnungen seye. Der allmächtige Schöpfer bewahre Hochdieselben vor aller Noth, Angst und bösem Verderben, vor Herzeleid und traurigem Unglück. Hochderselben Wohnungen erfülle nur das angenehme Gegentheil! Vergnügen und Freude und Fröhlichkeit, nach demjenigen vollkommen Maaß, nach welchem Hochdieselben sich dises haben würdig gemacht. Denn Hochderselbe, welcher über uns herrscht, ist voll Gnade und Barmherzigkeit und beweiset uns immerdar Gnade, uns Juden,die wir immer Zuflucht unter Hochderselben Schatten, nämlich Hochderselben Herrschaft und Regierung nehmen. Denn wie ein Adler über seyn Neste wachet, über seynen Jungen schwebet und darüber seine Flügel ausbreitet, so wiederfährt in seynen und unseren Tägen Juda Heyl und Israel wird darinnen, wie in des Friedensfürsten Salomons Tagen, sicher wohnen als unter ihrem Weinstock und ruhig sitzen, als unter ihrem Feigenbaum. Und dieser Friede, gleich wie er ist, bleibe in allen Zeiten, bis in Ewigkeit! Hierauf sage ein Jeder:  A M E N ! – Diese 4 Kapitel der Psalmen, nämlich das 21. 37. 45. und 72., explicieren wir auf das Lob und die Regierung Ihrer Hochgräflichen Gnaden, bei der Einweihung der  S y n a g o g e .“

Hierauf erfolgte am 29. August 1748 ein "Dekretum generalibus" des Grafen Alexander, welches lautete: "Dass der Ausbau und Beziehung der hiesigen neuen Synagoge zu Gnädigstem Wohlgefallen gewährt und Wir der (einige Worte unleserlich) der Willens-Meinung weiteres dahin gerichtet, der hiesigen Judenschaft in ihren Cerermonien und sonst zu ihrem Besten alle möglichen Vortheile angedeihen zu lassen. Dieselben also sich gehorsamst zu fügen und insonderheit den Zank und Unfug wegen der Stühle zu unterlassen und alles in Frieden beizulegen."

Aber der Kampf um die Sitzplätze des Rabbiners und die Plätze No. 1, 2 & 3 ging noch immer weiter bis zum Jahre 1750. Er füllt noch einen ganzen Aktenband von über 50 vollen Seiten. Auch sonst schien ein voller Friede in der anscheinend aus allen Gauen des heiligen römischen Reiches zusammengewürfelten Neuwieder Judenschaft nicht zu herrschen, wie z.B. aus einem Dekretum vom 15. Juni 1753 hervorgeht, welches lautet: " Wir Friedrich Alexander, regierender Graf zu Wied, Herr zu Runkel und Isenburg, des Reichs-Gräflich-Westphälischen Collegii Direktor p.p. setzen den Schutz-Juden Bähr Bodenheimer dahier zum Bedienten bei der Juden-Toten-Kasse hiermit an, und verordnen, daß er bei Zusammenkünften derer Juden-Vorsteher und Deputierten zugegen sein, auch alles, was unter der Judenschaft unrecht zugeht und wider der Herrschafts Interesse läuft, anzeigen und ihm die Einsicht von allen Sachen nicht verwehret werden soll. Dagegen gestatten wir in Gnaden, dass er das Eingeweide(?) und die Juden-Herberge, so wie er solche bisher gehabt, behalte, und den dritten Theil von denen Strafen, welche er anzeigt, behalte.  gez. Friedr. Alexander, Graf zu Wied.“

Zum Beweise dafür, dass dieser Bähr Bodenheimer auch seine Pflicht getreulich erfüllt hat, will ich noch ein eigenhändiges, gräfliches Dekretum vom 17. Juni 1754 citieren: „Unser Oberamtmann v. Hachenberg hat denen Juden Moyses Levy und Feibelmann dahier jedem 5 Rhtlr. Strafe anzusetzen, weilen sie den herrschaftlichen Judenbestellter Bähr Bodenheimer nicht zum Ehe-Kontrakt noch zur Hochzeit gezogen; hiernächst hat derselbe diese 10 Rhtlr. Strafe innerhalb 14 Tagen in unser Cabinet einzuschicken.  gez. F. Alexander, Graf zu Wied."

Neuwied unter preußischer Herrschaft

Nachdem alsdann zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Verwaltung der gräflichen Lande in die des Königreichs Preußen überging, mussten anscheinend alle Akten von crc. 1770 an, also alle weniger als 30 Jahre alte Verwaltungs-Akten, an das damalige Kreisgericht, welches sich in dem Hause Schloßstraße-Ecke Luisenplatz befand, überführt werden. Von hier aus gelangten die Akten alsdann zum Teil an die Regierung nach Coblenz und zum Teil verfielen sie der Einstampfung.

Prozeßakten

Interessieren wird es nun vielleicht noch, etwas aus den letzten vorhandenen Aktenstücken zu erfahren. Es sind die Akten über einige Prozesse, welche der Vorstand der Gemeinde gegen den Rabbiner Salomon Lazarus Lippschütz, einen Sohn des vorherigen Rabbiners Lazarus Salomon führte. Die Vorstände verlangten von dem Grafen die Absetzung des Rabbi und gaben als Hauptgrund für dies Verlangen das ungebührliche Benehmen des Rabbiners gegen seine Frau an. Sie wiesen ihm nach, dass er seine Frau am 8. Tage nach ihrer 2. Niederkunft an den Haaren aus dem Bett gezerrt habe. Als weiteren Grund gaben sie an, dass Lippschütz gar nicht Rabbiner sei und kein Rabbiner-Patent habe .Er sei nur ein "More-Zedeck" und daher nicht in der Lage, die Funktionen eines richtigen Rabbiners auszuführen. Zum Beweise hierfür befinden sich bei den Akten seitenlange Gutachten über den Unterschied von Rabbi und More-Zedeck ausgestellt von dem Kur-Trierschen Rabbinat, welches seinen Sitz damals in Coblenz hatte, und von den "gelerntesten" Juden aus Bonn. Eine von crc.40 Juden aus Neuwied und Umgegend unterschriebene Petition verlangte·ebenfalls die Absetzung. Im·Namen dieser bot ein Seligmann Liffmann aus Oberbieber dem Grafen an, 200 Fl. zu zahlen, sobald das Absetzungs-Dekret an derselben Stelle in der Synagoge bekannt gemacht wäre, wo auch seine Anstellung bekannt gemacht worden wäre. Dies schien gezogen zu haben, denn am 20. Juni 1769 morgens um 4 Uhr verschwand der Rabbi auf Nimmerwiedersehen.

Nunmehr verlangte die reichsgräfliche Verwaltung die Zahlung der 200 Fl. Aber Liffmann weigerte die Zahlung und begründete diese Weigerung unter anderem auch damit, dass Lippschütz doch nicht abgesetzt worden, sondern freiwillig durchgebrannt sei, und dass das Absetzungs-Dekret nicht an der verlangten Stelle ausgehangen habe. Schließlich entschied der Landesherr, dass Seligmann Liffmann die 200 Fl. in Raten abzutragen habe, dass er aber von den anderen Juden den Betrag nach der Höhe ihrer Matrikul wieder beitreiben könne. Und nun weigerten sich diejenigen Juden, welche das Gesuch um Absetzung des Rabbi nicht unterschrieben hatten, zu zahlen. Nach langen Hin und Her entschied auch die gräfliche Regierung in diesem Sinne. Ob der Seligmann Liffmann jemals etwas von seinen 200 Fl. wieder bekommen hat, darüber schweigt die Chronik. Den More-Zedeck aber war man los.

Von den Nachkommen des Lippschütz, die heute als eine schwer reiche Familie in England leben sollen, wurden noch vor ungefähr 25 Jahren hier in Neuwied umfangreiche Nachforschungen nach ihren Vorfahren angestellt.

Juden-Liste von 1775 / 1778

Von den vielen, in den Akten genannten Neuwieder Juden, wohnen heute sicherlich noch eine ganze Anzahl von Nachkommen hier und in der Umgebung. Leider ist die Feststellung nur bei ganz wenigen möglich, da die Juden zu jener Zeit noch keine Familiennamen hatten. Sie nannten sich immer nur nach dem Namen des Vaters. Zur Annahme von Familiennamen wurden sie bekanntlich erst zu Anfang des vorigen Jahrhunderts gezwungen. Ich will jedoch hier noch die letzte Liste der "Gräflichen Juden", welche aus dem Jahre 1775 oder 1778 stammt, bekannt geben, vielleicht findet doch noch der eine oder andere seine Urahnen darunter.”

WOHNORT

NAME

Womit ein jeder handelt

Neuwied

Jakob Abraham

schlachtet

 

Levy

Warenhandlung

 

Ruben Aron

schlachtet

 

Meyer Rafael

Vorsteher Warenhandlung

 

Nathan Jakob

schlachtet

 

Josef Wolff

handelt mit wenig

 

Isaak Salomon

Musikant

 

Moses Salomon

Musikant

 

Josef Moses

Waren

 

Götzel Moses

Pferdehandlung

 

Jonas Hertz

mit Kleider

 

Michel Abraham

mit Waren

 

Rafael Durlach

lernt (sic.)Kinder

 

Herz Oppenheim

mit Waren

 

Salomon Ruben

schlachtet

 

Moses Levy Wwe.

do

 

Lazarus Levy Wwe.

do

 

Zacharias Ww

alte Waren

 

Jakob Wolff Wwe

arm

 

Herz Wwe.

arm

 

Benjamin Isaak

arm

 

Löb Isaak

arm

 

Hayum Kohen

Geschirrstecher

 

Isaak Meyer

mit seiden Lappen

 

Hohnen David

arm

Heddesdorf

Gumprich Samuel

alte Waren

 

Liepmann

alte Waren

 

Jakob

mit Vieh

 

Hayum Salomon

do

 

Wolf

arm

 

Aron

arm

 

Meyer

arm

Rodenbach

Moses

mit Vieh

Wollendorf

Abraham

mit Vieh

Segendorf

Salamon (?) Hayum

arm

 

Jakob Salomon

arm

 

Isak Bock

arm

 

Isaak Markus

mit Vieh

Oberbieber

Vorsteher Sender

mit Vieh

 

Liebmann Seligmann

mit Vieh

 

Herrschel Mayer

mit Waren

 

Samuel Markus

mit Vieh

 

Josef Kahen

arm

 

Hayum Benjamin

arm

 

Markus Wwe

mit kleinen Waren

 

Moses Herrsch

Ader lassen und Schröpfen

Altwied

Jachiel Nathan

mit Vieh

Rengsdorf

Jakob Gerschen

arm

 

Seligmann Sussmann

mit Vieh

 

Jakob Seligmann

do

 

Salomon Sussmann

do

 

Moses Löb

arm

Anhausen

Feibel Jakob

mit Waren

 

Josef Meyer

arm

 

Benjamin Wwe

mit Waren

 

Wolff

arm

Diese Liste enthält nun auch weiter noch die Namen der gräflichen Juden von Grenzhausen, Mogendorf, Nordhofen. Selters, Quirnbach & Seeburg, die hier wohl nicht weiter interessieren.

Zum Schlusse will ich nun noch 2 Urkunden bekannt geben, die nicht aus dem Schloß-Archiv stammen, sondern die ich im Synagogenanbau gefunden habe. Zunächst eine Gerichtskostenrechnung vom 30. Okt. 1780: „Deserviten-Rechnung. In Sachen der Judenschafts-Vorsteher und Deputirten Michel Heyum, Moses Levy und Mayer Rafael, Namens der Judenschaft dahier, Kläger, entgegen die Winterschen Erben, Beklagte, puncto eines Thürgens und Ausgangs über den Judenschulhof und eines Platzes hinter der Weiber-Schule. Oktober, den 28. Pro unterthänigster Beweisantretung nebst beigefügten Beweisartikeln sub Num, 1 & Ditto                                  -Rhtlr        Albus      Pfg.   

                                                                                              --               18          -

                                                           Stempel                                          1

                                      Pro 33 Beweisartikel a 3 Albus       1                45          -

                                                                                 Sma        2               10           -

Neuwied, den 30. Oktober 1780                     

Quittung.

Ist mit einem Conventionsthaler (!) dato, zu Dank, bezahlt.

                                                 Neuwied, den 20. November 1780

                                                           Gez. F. Clemens

Man ersieht aus dieser kleinen Urkunde, dass im Jahre 1780 die Grundstücksregulierung der Synagoge noch nicht ganz in Ordnung war. Sogar im Jahre 1820 gab es noch einen Prozess mit Jakob Schneider wegen·Grenzstreitigkeiten. Ferner ersieht man aus dieser Quittung, dass ein "Conventionsthaler" mehr wie doppelt so viel wert war, wie ein Reichsthaler, so dass die mehrfach erwähnten Strafen von 100 Rhtlr. sich weit schlimmer anhören, als sie in Wirklichkeit waren. Und zuletzt zeigt uns diese Quittung, dass die damaligen gräflichen Kassenbeamten auch sehr höfliche Leute gewesen sein müssen, denn er quittiert mit den Worten "zu Dank". Heute kennt man dies Wort auf keiner amtlichen Quittung mehr. –

Ja, ja, die gute alte Zeit!?!

Und das andere Aktenstück, das letzte für heute, lautet: "Dem Rabbiner und Vorstand hiesiger Judenschaft wird hiermit nachrichtlich bekannt gemacht, dass in Gefolg höchst landesherrlichen Befehls die Heddesdorfer Juden sich zur hiesigen Juden-Schul und Synagoge halten sollen und somit die deshalb zwischen dem Vorstand der hiesigen Judenschaft und den in Heddesdorf wohnenden Juden vorgewaltete Strittigkeiten als beendet anzusehen sind.

Neuwied, den 1. April 1805

gez. Hachenberg

als Judenschafts-Cornmisarius.”

 

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